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   LSG Niedersachsen-Bremen, 26.03.2014 - L 3 U 48/12   

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https://dejure.org/2014,104476
LSG Niedersachsen-Bremen, 26.03.2014 - L 3 U 48/12 (https://dejure.org/2014,104476)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 26.03.2014 - L 3 U 48/12 (https://dejure.org/2014,104476)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 26. März 2014 - L 3 U 48/12 (https://dejure.org/2014,104476)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BSG, 21.03.2006 - B 2 U 2/05 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Beitragsrecht - Rechtmäßigkeit -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 26.03.2014 - L 3 U 48/12
    Ein nach derartigen Kriterien gewählter Tarif basiert auf der Erkenntnis, dass technologisch artverwandte Unternehmen gleiche oder ähnliche Unfallrisiken aufweisen und die Unternehmensart deshalb eine geeignete Grundlage für die Bildung möglichst homogener Gefahrgemeinschaften darstellt (vgl Bundessozialgericht (BSG), Urteil vom 21. März 2006 - B 2 U 2/05 R, juris).

    Zudem ist der Solidarausgleich innerhalb des gesamten Systems der gewerblichen Berufsgenossenschaften auf den verschiedenen Ebenen zu beachten, der vom Ausgleich innerhalb der Gefahrtarifstellen bis zum Ausgleich zwischen den Berufsgenossenschaften reicht (vgl zu alledem BSG, Urteil vom 21. März 2006, aaO).

  • LSG Hessen, 30.08.2011 - L 3 U 141/09

    Zuordnung eines Versicherungsmaklers zu dem für ihn maßgeblichen Gefahrtarif des

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 26.03.2014 - L 3 U 48/12
    Das SG ist damit im Wesentlichen der Auffassung des LSG Hessen (Urteil vom 30. August 2011 - L 3 U 141/09, juris) gefolgt, das aus dem Umstand, dass die Gefahrtarifstelle 19 des Gefahrtarifs 2007 nur den "Versicherungsvertreter" und nicht mehr - wie noch der Gefahrtarif 2001 - den Begriff des "Versicherungsmaklers" nennt, geschlussfolgert hat, dass eine Zuordnung in die speziellere Gefahrtarifstelle nicht erfolgen könne.
  • LSG Sachsen-Anhalt, 08.09.2011 - L 6 U 51/08

    Einstufung eines Versicherungs- und Finanzmaklers in die für ihn zutreffende

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 26.03.2014 - L 3 U 48/12
    Insbesondere ist die Bildung der Gefahrtarifstelle 19 mit der Gefahrklasse 1, 53, in der der Versicherungsvertreter, Bausparkassenvertreter und Finanzmakler zusammengefasst werden, nicht zu beanstanden (vgl dazu auch LSG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 8. September 2011 - L 6 U 51/08, juris; LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 3. November 2011 - L 3 U 246/08, juris).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 03.11.2011 - L 3 U 246/08

    Veranlagungsbescheid; Gefahrentarif 2007; Gefahrtarifstelle; Versicherungmakler

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 26.03.2014 - L 3 U 48/12
    Insbesondere ist die Bildung der Gefahrtarifstelle 19 mit der Gefahrklasse 1, 53, in der der Versicherungsvertreter, Bausparkassenvertreter und Finanzmakler zusammengefasst werden, nicht zu beanstanden (vgl dazu auch LSG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 8. September 2011 - L 6 U 51/08, juris; LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 3. November 2011 - L 3 U 246/08, juris).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 30.11.2011 - L 3 U 109/08
    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 26.03.2014 - L 3 U 48/12
    Der Senat stellt nach gefestigter Rechtsprechung in Beitragsstreitigkeiten wie diesem auf einen Veranlagungszeitraum von drei Jahren ab (vgl ua Urteil vom 30. November 2011 - L 3 U 109/08).
  • SG Marburg, 21.06.2023 - S 3 U 131/17

    Gesetzliche Unfallversicherung

    Dagegen richtet sich die am 19. Juli 2012 eingegangene, zunächst unter dem Aktenzeichen S 3 U 48/12 geführte Klage.
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